Pressemitteilung vom 24. Februar 2023
Die Karlsruher Landtagsabgeordneten Alexander Salomon und Dr. Ute Leidig haben sich beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nach dem aktuellen Sachstand rund um den geplanten Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe erkundigt. Die Antwort des Verkehrsministeriums finden Sie hier. Hierzu äußern sich die beiden Abgeordneten wie folgt:
„Die Planungen der zweiten Rheinbrücke wie auch der Querspange zur B 36 beruhen auf nicht zutreffenden Prognosen einer steigenden Verkehrsbelastung auf der bestehenden Rheinbrücke. Ursprünglich lag den Planungen die Annahme von 98.500 Kfz pro Tag im Jahr 2025 zu Grunde, weitere Untersuchungen erwarten ein Spektrum von 78.000 – 93.500 Kfz pro Tag für die Jahre 2025 bzw. 2030.
Die tatsächliche Entwicklung ist von diesen Prognosen jedoch weit entfernt. Nachdem 2016 als Spitzenjahr gewertet wurde, nahm der Verkehr auf der Rheinbrücke -selbst vor der Pandemie- ab. Zudem sehen wir: Das seither geänderte Arbeits- und Mobilitätsverhalten zielt auf langfristige Auswirkungen und hat zu einem deutlichen Einbruch der Verkehrsbelastung geführt. 2021 lag der Autoverkehr bei 61.840 Kfz pro Tag. Schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist daher der Bau einer zweiten Rheinbrücke zu hinterfragen. Entsprechend kam der Bundesrechnungshof im Jahr 2015 zu dem Schluss, der Bau sei weder notwendig noch wirtschaftlich.
Entscheidend verschärft wird die Diskrepanz zwischen Prognosezahlen und tatsächlichem Verkehrsaufkommen mit Blick auf die gesetzlich verankerten Klimaziele des Landes. Diese erfordern laut der Studie „Sektorziele 2030 und klimaneutrales Baden-Württemberg 2040“, die die notwendigen Reduktionsschritte für Baden-Württemberg beschreibt, eine Abnahme von Autofahrten um 38 Prozent bis 2040 gegenüber dem Jahr 2019. Die gegenüber den Prognosen deutlich geringere Verkehrsbelastung auf der frisch sanierten und auch perspektivisch leistungsfähigen Rheinbrücke begründet bereits erhebliche Zweifel am Sinn des Projekts. Angesichts der darüber hinausgehenden Ziele im Verkehrsbereich ist eine nochmalige genaue Prüfung sinnvoll.“