Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist DIE Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft. Hier trifft ein Großforschungsbereich, für den der Bund zuständig ist, auf eine Universität, die in der Zuständigkeit des Landes liegt - eine ganz besondere Verbindung in der deutschen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft!
Die Fusion, die wir bereits 2009 eingeleitet haben, erreicht mit dem Zweiten Weiterentwicklungs-Gesetz für das KIT eine neue Stufe: Zum ersten Mal schaffen wir einen einheitlichen Personalkörper und auch ein Rechtsregime, das einheitlich angewendet werden kann. Das wird die übergreifende Forschung deutlich erleichtern und für noch mehr Innovationskraft sorgen.
TOP 16: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (Zweites KIT-Weiterentwicklungsgesetz – 2. KIT-WG)
Dokumenten-Link (landtag-bw.de): Drucksache 16/9420