Angesichts der medienpolitischen Revolutionen der letzten Jahre und der fundamentalen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere Demokratie, die gerade auch in Krisenzeiten deutlich wird, begründe ich in meiner Rede die Notwendigkeit einer Anpassung der Rundfunkbeiträge an die Empfehlungen der hierfür zuständigen Kommission.
TOP 3: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung
Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Drucksache 16/8910