Studierende an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften - früher Fachhochschulen - sollen künftig promovieren dürfen. Ein gemeinsamer Promotionsverband, der aus 21 Hochschulen besteht, werde dort Doktortitel verleihen können. Das Promotionsrecht ist bislang den Universitäten vorbehalten.
Ein Quantensprung für den Wissenschaftsnachwuchs! Mit dem neuen Promotionsverband eröffnen wir den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und ihren Absolventinnen und Absolventen neue Möglichkeiten. Künftig können die besten Absolventinnen und Absolventen ohne Umwege beim Promotionsverband ihren ‚Dr.‘ erlangen.
Von der Energiewende bis zur Transformation unserer Wirtschaft: Wir brauchen kluge und konkrete Lösungen von Forscherinnen und Forschern. Die klassische Stärke der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist die große Praxisnähe, die wir jetzt mit dem Promotionsweg auch im Forschungsbereich noch mehr zur Geltung bringen.
Als nächsten Schritt wird die Verordnung im September im Wissenschaftsausschuss des Landtags behandelt. Ich kann bereits jetzt versichern: Die Zustimmung der Grünen-Fraktion hat sie!
Alexander Salomon MdL