Seit 18. Mai sind Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wieder möglich. "Den Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können, können wir absolut nachvollziehen", so die Landtagsabgeordneten Dr. Ute Leidig und Alexander Salomon, beide Grüne.
"Diesem Wunsch möchte die grün-geführte Landesregierung mit einer ersten vorsichtigen Öffnung nachkommen. Wir bitten jedoch alle, die Situation, in der sich die Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden, zu berücksichtigen. Wir appellieren an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen. Wir appellieren aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehört auch, zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden kann."
"Uns ist bewusst, dass die harten Einschränkungen der letzten Wochen tiefe Spuren bei allen Betroffenen – Pfleger:innen, Angehörigen und insbesondere den Bewohner:innen – hinterlassen haben. Sie alle haben mit ihrem umsichtigen und verantwortungsvollen Handeln dazu beigetragen, dass wir diese erste Phase der Pandemie bisher vergleichsweise gut gemeistert haben. Deshalb müssen Lockerungen so gestaltet sein, dass besonders vulnerable Menschen mit Grunderkrankungen und Pflegebedürftige geschützt sind, um schwere Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu verhindern. Dabei sind wir weiter auf das Mitwirken und die Unterstützung aller Betroffenen angewiesen", betonen die beiden Landtagsabgeordneten.
Hintergrundinformationen
Folgende Besuchsregeln gelten für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen sowie in anbietergestützten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften:
- Pro Bewohner:in und pro Tag ist grundsätzlich ein Besuchstermin möglich. Der Besuch ist dabei auf zwei Personen beschränkt.
- Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig.
- Besuchswünsche sollten bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um den Einrichtungen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen.
- Die Besucher:innen müssen von der Einrichtung registriert werden, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
- Die Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion und mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
- Die Besucher:innen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Einrichtung einhalten.
- Die Einrichtungen haben in einem einrichtungsspezifischen Besuchskonzept festzulegen, wie sie unter den örtlichen Gegebenheiten Besuche und Zutritte regeln.
Mehr Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Verordnung des Landes.