Zumeldung - Mit dem "Masterplan Kultur BW - Kunst trotz Abstand" hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt.
Mit Mitteln aus dem Sonderprogramm "Kultur Sommer 2020" werden dabei auch drei Karlsruher Kultureinrichtungen unterstützt, teilen die Landtagsabgeordneten Dr. Ute Leidig und Alexander Salomon (beide GRÜNE) mit. Aus diesem Sonderprogramm erhalten das Karlsruher Barockorchester eine Unterstützung von 22.250 Euro für das Projekt "love affairs - Kammermusik für Karlsruhe - Kultur trotz Corona", der Künstlerverband GEDOK Karlsruhe 6.043 Euro für die Umsetzung des Projektes "Kunst(p)artikel - Kunst im Ausnahmezustand" und das Kunsthaus-Durlach insgesamt 16.490 Euro für das Projekt "Picknick-Konzerte am Geigersberg".
Dr. Ute Leidig MdL betont: "Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen sowie der Unterhaltung." Alexander Salomon MdL ergänzt: "Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten."
"Dabei zeigen die Projekte des Karlsruher Barockorchesters, des Kunsthaus-Durlach und von GEDOK vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Karlsruhe und in Baden-Württemberg zu erhalten", freuen sich Leidig und Salomon.
Hintergrundinformationen zum Programm "Kultur Sommer 2020":
"Kultur Sommer 2020" ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.
Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst: "Kunstministerium gibt erste Fördertranche für den 'Kultur Sommer 2020' frei": https://bit.ly/2zD2xMy